Rezensionen / Reviews (ASEAS 3-1) ASEAS 3(1) 124 terms of length to properly address the problem and its issues. Given the major weaknesses outlined in this review and the shortcomings in addressing the stated objectives of the volume, the conclusion of this review can only be that the book is not recommended reading. Ramses Amer Stockholm University, Sweden Grabowski, Maike, Herold, Heike, & Jordan, Rolf (Hrsg.). (2009). Sicherheit kontra Menschenrechte: Antiterrorpolitik in Asien. Köln, Deutschland: Horlemann Verlag. ISBN: 978-3-89502-284-5. 206 Seiten Die Tatsache, dass die Sicherheit der Allgemeinheit und die (scheinbare) Stabilität des Systems oft im Konflikt mit den individuellen Rechten der betroffenen BürgerInnen stehen, wird seit langer Zeit beobachtet und erörtert. Die Terrorismusdebatten nach 9/11 rückten dieses altbekannte Dilemma wieder in den Fokus öffentlicher Diskussionen. Dabei ging es im politischen „Westen“, also Regionen, die sich – durchaus zu Recht – immer noch als Vorreiter und -kämpfer der Menschenrechte sehen, allerdings primär um die bedenkliche Aushöhlung der eigenen Rechtsstaatlichkeit. Wie aber sieht es in Teilen der Welt aus, in denen rechtsstaatliche Prinzipien nie so recht Fuß fassten? Welchen Einfluss hatten die Terroranschläge in New York und Washington auf noch andauernde Demokratisierungsprozesse? Der auf Beiträgen einer Tagung des (Essener) Asienhauses im Mai 2008 basierende Sammelband „Sicherheit kontra Menschenrechte: Antiterrorpolitik in Asien“ beleuchtet dieses Thema von zentralasiatischen Ex-Sowjetrepubliken wie Usbekistan über Indien, Bangladesch und Ostasien bis Südostasien, das mit den Philippinen, Malaysia, Singapur, Indonesien und einer Betrachtung der ASEAN-Politik klar den Schwerpunkt des Buches darstellt. In insgesamt zehn Beiträgen gehen die AutorInnen der Frage nach, wie es um Bürger- und Menschenrechte in ausgewählten Ländern Asiens steht und präsentieren diese Entwicklungen zumeist in Relation zu den Anschlägen des 11. Septembers 2001. Dabei wird klar, dass die westliche und insbesondere amerikanische Terrorismusdebatte, welche seit diesem Datum massiv zugenommen hat, nicht ohne Weiteres auf Asien ASEAS 3(1) 125 übertragen werden kann, da sowohl Terrorismus wie auch aus menschenrechtlicher und sicherheitspolitischer Sicht sehr fragwürdige Praktiken und Gesetzgebungen seitens der betroffenen Regierungen zur Bekämpfung real existierender und angeblicher Staatsfeinde lange Tradition haben und keineswegs rezente Erscheinungen sind. Daher unterscheiden sich sowohl Gründe, Auslöser als auch mit staatlichen Reaktionen einhergehende Problematiken gänzlich von jenen im Westen. In vielen Fällen stammen Konflikte ebenso wie besonders rigide Antiterrorgesetze gar aus der Kolonial- oder Gründungszeit der jeweiligen Staaten; die Bedrohung durch al-Quaida spielt dagegen außer im Diskurs mit dem Westen kaum eine Rolle. Der innere Widerspruch gerade postkolonialer Gesellschaften liegt für die meisten AutorInnen nun darin, dass trotz der freiheitskämpferischen Vergangenheit dieser Regierungen – weitaus mehr noch als in den Gesellschaften der einstigen Kolonialmächte – häufig zu höchst repressiven Mitteln gegriffen wird (vgl. den Beitrag von Thorsten Otto, S. 35). Rechtfertigung dafür ist in der Regel die „Notwendigkeit zur Stabilisierung der Gesellschaft in der Übergangsphase“, bis dann einfach von Terrorismus die Rede ist – wobei der amerikanisch-britische „War on Terror“ diesen Regimen rhetorischen Vorschub und argumentative Unterstützung leistete. Tatsächlich handelt es sich im Urteil einiger AutorInnen dieses Sammelbandes aber um die Fortsetzung bisheriger Kämpfe und Repressalien im Rahmen einer neuen, politisch opportunen Begrifflichkeit. Neu erlassene Antiterror-Gesetze dienen hauptsächlich der Einschüchterung größerer Volksgruppen, zur Abschreckung möglicher SympathisantInnen friedlicher oder gewalttätiger Opposition, Legitimierung staatlicher Gewalt und der Aushebelung internationaler und verfassungsmäßiger Grund- und Menschenrechte, nicht aber unbedingt zur gezielteren Verfolgung terroristisch aktiver Personen oder Gruppen. So legt Thorsten Otto etwa die indische Sondergesetzgebung der 1950er, 1970er und 1980er Jahre dar, welche nicht nur klar den Anschlägen vom 11. September 2001 vorausgehen, sondern ihrerseits auf noch älteren britischen Kolonialgesetzen basieren. Ähnlich verhält es sich in Bangladesch, welches – wie Mitherausgeber Heiko Herold und Bernhard Hertlein ausführen – trotz Lippenbekenntnissen zu verschiedensten Menschenrechtskonventionen die Tradition der Verfolgung regierungskritischer Personen ungebrochen aufrechterhält. Unter dem Deckmantel des „Global War on Terror“ werden so lokale Rezensionen / Reviews ASEAS 3(1) 126 Unabhängigkeitsbewegungen oder politische Gegner, Gewerkschaften und unzufriedene Bauern verfolgt, die nicht im geringsten Zusammenhang mit al-Quaida stehen. Die neben der „Hauptfront“ im Nahen Osten viel zitierte „Zweite Front“ gegen den Terror in Südostasien wird somit oft zum politischen Schauspiel; nationale Interessen haben stets Priorität gegenüber dem Kampf gegen gemeinsame, globale Bedrohungen. Allzu oft existieren dabei Widersprüche von formal vorbildlichen Gesetzen (siehe Ottos Beitrag, S. 33, oder Herold & Hertleins Beitrag, S. 47) und deren Umsetzung. Doch selbst wenn viele der beanstandeten Gesetze in ähnlicher Form durchaus auch in Rechtsstaaten wie Deutschland oder Österreich existieren, liegt der bedeutende Unterschied in der Art und – vor allem aufgrund der fehlenden demokratischen Tradition dieser Länder – der extremen Unverhältnismäßigkeit in der Anwendung. Vage Definitionen machen aus, der Regierung unliebsamen, Nichtregierungsorganisationen schnell „terroristische Vereinigungen“ – mit vielfach tödlichen Folgen für die Betroffenen und selten rechtlichen Konsequenzen für beteiligte Exekutivorgane. Durch diese Instrumentalisierung und Ausweitung des Terrorismusbegriffes (siehe Grabowski, Herold & Jordans Vorwort, S. 7) auf jegliche Oppositionsbewegungen und die damit oftmals einhergehende, massive Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit sowie restriktive Informationspolitik wurde gerade in Gesellschaften mit noch weitgehend ungelösten sozialen, politischen oder wirtschaftsdistributiven Problemen die Diskussion um Ursache und Legitimität politischen Widerstands – auch gewalttätiger Natur – großteils abgewürgt, was zu einer Kriminalisierung und Entpolitisierung der jeweiligen Problematiken führt. Tatsächlich greifen mehrere AutorInnen des Bandes dieses Thema auf, wobei besonders Michael Clarkes Beitrag zur Verschärfung chinesischer Gesetze mit dem impliziten Ziel der Unterdrückung der Uiguren hervorsticht, da er sich nicht nur inhaltlich ähnlich wie andere – um nicht zu sagen repräsentativ –, sondern auch sichtlich bewegt und argumentativ überzeugend damit auseinandersetzt (S. 73). Angesichts der tristen Lage in den beschriebenen Ländern argumentiert der Großteil der AutorInnen recht normativ, wobei die Sympathien klar auf Seite der jeweiligen Aufständischen oder Oppositionellen liegen und mitunter die Frage der Legitimität bewaffneten Widerstandes gegen die Regierungsgewalt in den Vordergrund gestellt wird. Der europäische Konsens hinsichtlich der prinzipiellen ASEAS 3(1) 127 Ablehnung von Folter und Willkür unabhängig von der Schuldfrage der Inhaftierten wird dabei oft überlagert; bei manchen Argumenten scheint es so, als meinten die AutorInnen, es wäre es bloß inakzeptabel „Unschuldige“zu foltern oder zu töten. Wiewohl eine Stellungnahme zugunsten unterdrückter Gruppen von menschlichem und menschrechtlichem Standpunkt aus verständlich sowie teils auch argumentativ nachvollziehbar ist – und die im Vorwort klar geäußerte Intention der Beeinflussung „politisch Interessierte[r] und Multiplikatoren“ (S. 9) widerspiegelt – stellt sich bei einigen Beiträgen doch die Frage, inwieweit sie wissenschaftlich beschreibender und erklärender Natur sind oder vorrangig einer normativen Agenda folgen. Noch mehr gilt zu überlegen, ob die Internierung und Befragung Professor Song Du-yuls bei seiner Einreise nach Südkorea durch Geheimdienst und Staatsanwaltschaft – so unerfreulich und juristisch bedenklich diese auch sein mögen – tatsächlich zwei Artikel (jene von Song Du-yul selbst und von Herold) in einem Sammelband von nur zehn Beiträgen rechtfertigen. So diese Episode aber systematischen Charakter hat, sollte dies expliziter und klarer dargelegt werden; Begriffe wie „bizarr“, „absurd“ und „realitätfremd“ (Song, S. 91) innerhalb nur eines Satzes erwecken kaum den Eindruck wissenschaftlicher Distanz zum Erlebten. Insbesondere leidet der wissenschaftliche Anspruch des Bandes aber, so verwendete Theorieansätze nicht deklariert werden oder schlicht und einfach nicht vorhanden sind. Lobend hervorzuheben sind hierbei die Beiträge des Mitherausgebers Rolf Jordan über die Menschenrechtslage in Malaysia und Singapur in einem expliziten Vergleich der Lage vor und nach 9/11 sowie des ASEAS-Redakteurs Alfred Gerstl, der – ähnlich wie auch andere AutorInnen des Bandes, aber mit klar präzisiertem Theorieansatz – die Entpolitisierung von Terrorismus am Beispiel ASEAN betrachtet. Beide Beiträge gehen ausgesprochen balanciert auf verschiedene Aspekte und Perspektiven der Problematik ein, ohne dabei aber die groben Menschenrechtsverstöße zu relativieren oder ignorieren. Die von den HerausgeberInnen Grabowski, Herold und Jordan formulierte Leitfrage des Bandes nach den Auswirkungen neuer Gesetzgebungen vor dem Hintergrund der vermeintlichen Zäsur 9/11 (S. 8) wird vom Großteil der AutorInnen gestellt, zumeist aber mit dem Hinweis auf Rhetorik, um westliche Unterstützung zu erhalten, oder nur gradueller Verschlechterung bereits existierender fragwürdiger Menschenrechtslage beantwortet. Nicht die Anschläge von New York und Washington, sondern Ereignisse Rezensionen / Reviews ASEAS 3(1) 128 davor und danach erklärten die Entwicklungen in Asien. Bei allem Informationsreichtum, aus wissenschaftlicher Hinsicht ist die etwas divergierende Qualität der Beiträge ein Wermutstropfen. Für die im Vorwort deklarierte Zielgruppe – und hierbei gerade für Südostasien-Interessierte – bietet „Sicherheit kontra Menschenrechte“ aber eine interessante und wertvolle Bestandsaufnahme. Harald Krebl Gesellschaft für Südostasienwissenschaften (SEAS), Österreich