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Was eine so lche Einschätzung von vo rnherein problemat isc h erscheinen läßt, ist die Tatsache, daß keine eigem liche D ifferenzierun g zwisc h en objekt iver Schuld und ve rinnerlichtem Schuldge fühl vorgenommen wird . N ur so kann Corngold mit Bez\lg auf den Prozeß fo tge rn, "Kafka putS a guilty persona of himself on trial for having decided against marriage and for t hat bachelorhood in which he could apply h imself lO literature" (239).2 Im Prozeßgeht Josef K. aus der Überzeugung der eigenen Unschuld heraus selbst der Schuldfrage gar nicht nach. Statt dessen beschäftigt er sich von Beginn an damit, hinter die N alU r des Gerichts zu kommen und dessen AUloritätsanspruch zu klären . K. fo rmuliert selbst: "die Hauplfrage ist . von wem ich ange klagt bin?" (15).) Ge rade da die Schuld frage un gelöst bleibt , wurde sie von de r Literaturwissenschafl als offenba r entsc heidend aufgefaßt und in der H offn ung, hier den Schlüssel zum Verständnis des Romans zu finden, ins Zentrum verschiedenster Interpretationsansätze gerückt. Dabei sind Foeus on Litera/lfr VoL 3, N o. I (1996) 32 Focus on Literattlr unbestreitbar recht fruchtbare Ergebnisse zustande gekommen, letz.tlich aber muß jede Diskussion der Schuldfrage Spekulation bleiben, da diesbezüglich keine eindeutigen Textbelege vorliegen. Wie wäre es nun aber, wenn Kalka ganz bewußt die Schuldfrage von vornherein ausgeklammert oder zumindest offen gelassen hat, wenn Kafka statt der Schuldfrage den ihr vorausgehenden Konn ikt thematisiert hat, welcher dem inkompatiblen Verhältnis des einzelnen zur Gemeinschaft entspringr? Den Implikationen, die eine so lche H ypothese nach sich zieht, so!! in diesem Aufsatz nachgegange n werden. Gleich mit der eingangs des Romans vollzogenen Verhahung K.s wird ein Oppositionsverhältnis zwischen dem Protagonisten K. und dem Gerich t geschaffen. Paradigmatisch wird hier das Verhä ltnis eines einzelnen zu einem Gesellschaftssystem mit anonymer, hierarchisch organisierter Gerichtsinstanz thematisiert. Die Beziehung K.s zu dieser nie konkreusierten Instanz, steht fortan im Zentrum des Romans. 1m gesamten Handlungsverlauf wird nicht die psychologische Entwick­ lun g des Antihelden beschrieben, sondern es werden K.s stets in Mißerfolgen endende Versuche der Annäherung an dieses Gericht verfolgt, die als Versuche der Positionierung des einzelnen g~genüber einer übergeordneten, dabei undurchschaubaren Institution gedeutet werden könne n. Sitz des sich mit K.s Fall befassenden Gerichts ist interessanter­ weise kein öffentliches Gerichtsgebäude. Stan dessen werden die Verhandlungen auf den Dachböden ordinärer Mietshäuser geführt. D iese Häuse r sind entsprechend von gewöhnl ichen Stadtbewo hnern belegt, welche als Mitglieder der Gesellschaft eben diese repräsentieren. Offenbar sind es keine akademisch qualifizierte n Richter, welche hier über K.s Fall verhandeln. [m Gegenteil sch eint m it dem hier vorgestellten "Gericht" die "Gesellschaft" selbst gemeint zu sei.n. Dabei handelt es sich um eine Gesellschaft , welche über jedes seiner Mitglieder Gericht hält oder sich zumindest über dieses zu richten vorbehält. Akzeptieren wir diese Gleichsetzung von Gericht und Gesellschaft, so eröffnet sich uns ein Bereich, der von den relig ions- bzw. biographiebezogenen Interpretationen des Romans Der Prozeß zun ächst einmal wegführt hin zu einer sozialkritischen Auseinander­ setzu ng. Der Prozeß so verstanden wird zu r Standort bestimmung des einzelnen innerhalb einer restriktiv wirkenden Gesellschaft. K. ist erster Prokurist einer Bank, der allein in einem angem ieteten Zimmer wohnt und sich von seiner Familie weitestgehend zurück- Die Problematik des Schrifmelle rseins im Prozeß 33 gezogen hat. Allgemein beschränkt sich sein Kontakt zu Verwandten und Mitmenschen auf ein Minimum, im Verhä ltnis zu Frauen fehlt ihm deutl ich die gefühlvolle Seite. Er neigt Frauen gegenüber eher zu animalistischen Verhaltensweisen, zu reiner Geschlechtl ichkeit, wie sowohl die regelmäßigen Besuche bei Eisa zwecks T riebbefriedigung~ als auch die Bürsrner-Szene am Ende des erSlen Kapi tels heraus­ streichen. Aus der Perspektive eine r auf Moralgesetzen fundie rten Gesel lsc haft haben wir es hi er mit einem Ei nzelgänge r, einem Sonde rl ing zu tun . T rifft es zu, daß es jeder Sozia l gemeinschaft zum Schutz des Ga nzen Notwendigkeit sei n muß, einzelne, sich abson­ dernde Mitgl ieder durch abgestufte Formen der EinOußnahme in die Gruppe zurückzuführen, so läßt sich das Erscheinen der Vertreter des Gerichts als erstes derartiges Einschreiten in K.s Lebensführung erklären. Nun muß aber dem einzelnen-wie K.-n icht in jedem Falle klar sein, worin sein Abweichen eigentlich besteht; und selbst wenn ihm dies bewußt wäre, drängle sofort die Frage nach, warum er sein Recht auf nonkonformistische Selbstrealisierung ei nschränken oder gar aufgeben sollte.' Dies wird ihm vor allem dann nur schwer einleuchten, wenn die Repräsentanten der auf ihn eindrängenden Gesellschaft sich selbst als durch aus mindestens ebenbi.irrig lasterhah erweisen. Dies wird exemplarisch an den Gesetzbüchern des Gerichts, die keine Paragraphen, sondern pornographische Abbildungen enthalten, sowie an dem frivo len Verhalten der jungen Mädchen im Hause des Malers ve rdeutlicht. Der Unterschied zwischen K. und der ihn anklagenden Gesellschaft liegt darin , daß erstgenannter nicht künstl ich einen hypokritischen Schein aufrechterhält. Gegenüber seiner Vermieterin, Frau Grubach, betont er sogar seine Unreinheit. "Wenn Sie die Pension rein erhalten wollen, müssen Sie zuerst mir künd igen" (P 24). Trotz seines tierischen Verhaltens gegenüber Fräulein Bürstner ist K., alls seiner Perspektive durchaus mit Recht, frei von Gewissensbissen. "Vordem Einschlafen dachte er noch ein Weilchen über sein Verhalten nach, er war damit zufrieden" (P 31) .6 Sowohl die Richter als auch Jie Advokaten und Geridnsdiener samt ihren Frauen und Bediensteten bewegen sich, obernächlich betrachtet, im Rahmen traditioneller Normen. Dahinter aber verbirgt sich eine Triebhaftigkei t, d ie der K.s durchaus ebenbürtig ist. Gerade um die Wahrung eines gewissen Scheins aber ist es der Gesellschaft zu tun, da diese die G renz.en abstel:kt, innerhalb deren 34 35 Focus on L iteratur das Funktionieren des Gesellschaftssystems noch gewahrleistet ist. Wer sich innerhalb gewisser Konventionen bewegt, wie wir sie etwa in religiosen Praktiken, vorgeschriebenem schulischen Bildungsweg oder vo llzogener Familiengrundung wiederfinden, hat keinerlei Repres­ salien zu befurchten. So kann die Frau des Gerichtsdieners ungestraft ihre sexuelle Gefugigkeit o fferieren / weil sie sich unter dem D eckmantel der Ehe innerhalb gesetzter , d.h. gesetzlich sanktionierter Bahnen bewegt. Dal1 es sich hierbei ganz offenkundig urn ein extremes M aB an H yp okrisie handelt, kann geflissentlich i.ibersehen werden , solange die Form gewahrt wird, d .h. solange Ubertretungen nicht das System selbst in F rage stellen. K. aber hat sich durch seine Lebensweise und durch seine abweichenden M oralvorstellungen aus selbigem herausgelost.8 D as Einschreiten der Gesellschaft erscheint trotzdem fragwi.i rdig, weil K. bisher offen bar niemandem ernsthaft geschadet hat. W as sind aber nun die Mittel, mit denen die Gesellschaft auf K. und stellvertretend mit diesem auf den einzelnen einzuwirken versucht? Die Tatsache des Angeklagtseins an sich impliziert die Zuweisung einer Schuld, die auf der Ubertretung staatlicher oder gesellschaftlicher Gesetze begrundet sein mul1 . Handelte es sich in K.s Fall urn einen Gesetzesbruch im strafrechtlichen Sinne, so ware er vor ein ordent­ liches Gericht zitiert worden. Da diese Voraussetzung nicht erfullt ist, mul1 die vermeintlich vorliegende Ubertretung aul1erhalb des Bereichs der Jurisprudenz zu suchen sein. Die Vermutung liegt nahe, daB sich die Gesellschaft hier auf die moralischen Imperative beruft, auf denen ihr System aufgebaut ist und auf deren Einhaltung sie nun drangt. Die M oralvorstellungen der westlichen Gesellschaften haben ihren Ursprung in religiosen Geboten, aus denen allgemeine Sittengesetze abgeleitet wurden. Der Bezug zur Reli gion wird im Prozeft u. a. durch die Wahl des Sonntags als Gerichtstag hergestellt. Diese Verbindung wird spater im Dom-Kapitel weiter vertieft. Dabei ist der einzige Vertreter der Kirche ausgerechnet ein Gefangniskaplan. Durch diese Verbindung erfahrt die Kirche eine deutlich negative Kennzeichnung. Ihr Bild als seelsorgerische Instituti on wird von den mit einer Haftanstalt verbundenen Assoziationen uberlagert. So ist es wenig erstaunlich, daB K. keine Beziehung zur Religion aufweist. Dari.iber­ hinaus besitzen religionsgepragte Konventionen der Gesellschaft fur K. offensichtlich keinerlei Relevanz. K. steht in dieser Hinsicht Die Problematik des Schriftstellerseins im ProzeJ5 aul1erhalb jeglicher Sozialhandlungen. Aus Sicht der Gesellschaft konnte K.s Ubertretung eigentlich nur darin liegen , dal1 er sich im Prozel1 der Individuat ion soziokulturell von der Sozialgemeinschaft zunehmend entfremdet hat. U nklar aber bleibt, auf welches Recht sich die anklagende Gesellschaft selbst bemft. K.s diesbezuglicher F rage weicht der Untersuchungsrichter im zweiten Kapitel des Ro mans bestandig aus. W ie zur praventiven A bwehr werden statt desse n vo n Beginn an Drohungen gege n K . ausge­ sprochen. In sein em Drangen auf das W echseln des Hemd es droht so der Wachter Franz eingangs K. mit dem Aufseher: "[er] bl1t Euch durchpri.igeln" (P 13). Diese Szene erinnert an das Verhalten eill er M utter angesichts ihres unartigen Kindes, dem sie nun mit Jem Valer droht. Zuvor schon w ird durch diese Verbindung Gesellschaft gleich EItern und K. gleich Kind hergestellt. N achdem K. seine Legitima­ tionspapiere ubergeben hat, fordert er den Wachter dazu auf, sich ebenfalls zu legitimieren. Dieser entgegnet scharf: "'S ie fuhren sich arger auf als ein Kind. Was wollen Sie denn? '" (P 11). Damit wird die U ngleichheit der miteinander ringenden P arteien besiegelt. K. wird in die machtlose Position des Kindes gedrangt, vor dem sich die EItern nicht zu rechtfertigen brauchen. 9 Die Strel1situationen, in die K. durch den standigen U mgang mit dem ihn anklagenden und bevormundenden G ericht, d. i. mit der sich in seine Lebensfuhrung einmischenden Gesellsch aft, gedrangt w ird, ubersteht er nicht unbeeinflul1t. Dal1 es die Gesellschaft ist, die hinter dem Gericht steht, ist an de r Omniprasenz des Gerichts bereits erkannt worden. Die Vorstadte, in die K. zwecks Kontaktannahme zum Gericht fahrt, sind zugleich Wohnviertel und damit Lebensraum dieser Gesellschaft. Das Gericht und Gesellschaft identisch sind, wird von Titorelli K. gegenuber bestat igt: "Wul1 ten Sie nicht, dal1 hier Gerichtskanzleien sind? Gerichtskanzleien sind doch fast auf Jedem D achboden ... " (P 141). An diesen Sitzungsorten offenbart sich aber zugleich die Scheinheiligkeit des Gerichts , respektive der Gesellschaft. Man hat sich auf anonyme Dachboden mit stickiger, verbrauchter Luft zuri.ickgezogen, anStatt sich an offentlichen Orten zu versammeln. So entzieht sich die anonym agierende Gesellschaft selbst jeglicher Kritik, wahrend sie gleichzeitig uber andere Gericht h alt. Aus der Unmoglichkeit der Verteidigung gegenuber einem stets ausweichenden Anonym lal1t sich erklaren, warum K. die eigene Hin­ rich tung am Ende widerstandslos hinnimmt, warum es ihm an der 34 Focus on L iteratur das Funktionieren des Gesellschaftssystems noch gewährleistet ist. Wer sich innerhalb gewisser Konventionen bewegt, wie wir sie etwa in religiösen Praktiken, vorgeschriebenem schulischen Bildungsweg oder vollzogener Familiengründung wiederfinden, hat keinerlei Repres­ salien zu befürchten. So kann die Frau des Gerichtsdieners ungestraft ihre sexuelle Gefügigkeit offerieren/ weil sie sich unter dem D eckmantel der Ehe innerhalb gesetzter, d.h. gesetzlich sanktionierter Bahnen bewegt. Daß es sich hierbei ganz offenkundig um ein extremes Maß an Hypokrisie handelt, kann geflissentlich übersehen werden, solange die Form gewahrt wird, d.h. solange Übertretungen nicht das System selbst in F rage stellen. K. aber hat sich durch seine Lebensweise und durch seine abweichenden M oral vorstell ungen aus sei bigem herausgelöst.8 Das Einschreiten der Gesellschaft erscheint trotzdem fragwürdig, weil K. bisher offenbar niemandem ernsthaft geschadet hat. W as sind aber nun die Mittel, mit denen die Gesellschaft auf K. und stellvertretend mit diesem auf den einzelnen einzuwirken versucht? Die Tatsache des Angeklagtseins an sich impliziert die Zuweisung einer Schuld, die auf der Übertretung staatlicher oder gesellschaftlicher Gesetze begründet sein muß. Handelte es sich in K.s Fall um einen Gesetzesbruch im strafrechtlichen Sinne, so wäre er vor ein ordent­ liches Gericht zitiert worden. Da diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, muß die vermeintlich vorliegende Übertretung außerhalb des Bereichs der Jurisprudenz zu suchen sein. Die ermutung liegt nahe, daß sich die Gesellschaft hier auf die moralischen Imperative beruft, auf denen ihr System aufgebaut ist und auf deren Einhaltung sie nun drängt. Die Moralvorstellungen der westlichen Gesellschaften haben ihren Ursprung in religiösen Geboten, aus denen allgemeine Sitten gesetze abgeleitet wurden. Der Bezug zur Religion wird im Prozeßu.a. durch die Wahl des Sonntags als Gerichtstag hergestellt. Diese Verbmdung wird später im Dom-Kapitel weiter vertieft. Dabei ist der einzige Vertreter der Kirche ausgerechnet ein Gefängniskaplan Durch diese Verbindung erfährt die Kirche eine deutlich negative Kennzeichnung. Ihr Bild als seelsorgerische Institution wird von den mit einer Haftanstalt verbundenen Assoziationen überlagert. So ist es wenig erstaunlich, daß K. keine Beziehung zur Religion aufweist. Darüber­ hinaus besitzen religionsgeprägte Konventionen der Gesellschaft für K . offensichtlich keinerlei Relevanz . K. steht in dieser Hinsicht Die Problematik des Schriftstellerseins im ProzeJS 35 außerhalb jeglicher Sozialhandlungen . Aus Sicht der Gesellschaft könnte K.s Übertretung eigentlich nur darin liegen, daß er sich im Prozeß der Individuarion soziokulturell von der Sozialgemeinschaft zunehmend entfremdet hat. Unklar aber bleibt, auf welches Recht sich die anklagende Gesellschaft selbsr beruft. K.s diesbezüglicher Frage weicht der ntersuchungsrichter im zw eiten Kapitel des Romans beständig aus. W ie zur präventiven A bweh r werden statt dessen von Beginn an Drohungen gegen K. ausge­ sprochen. In seinem Drängen auf das Wechseln des H emdes droht so der Wächter Franz eingangs K. mit dem Aufseher: "[er] läßt Euch durchprügeln" (P 13). Diese Szene erinnert an das Verhalten einer utter angesichts ihres unartigen Kindes, dem sie nun mit dem alCr droht. Zuvor schon wird durch diese Verbindung Gesellschaft gleich Eltern und K. gleich Kind hergestellt. N achdem K. seine Legitima­ tionspapiere übergeben hat, fordert er den Wächter dazu auf, sich ebenfalls zu legitimieren. Dieser entgegnet scharf: "'Sie führen sich ärger auf als ein Kind. Was wollen Sie denn? '" (P 11). Damit wird die Ungleichheit der miteinander ringenden Parteien besIegelt. K. wird in die machtlose Position des Kindes gedrängt, vor dem sich die Eltern nicht zu rechtfertigen brauchen.9 Die Streßsituationen, in die K. durch den ständigen Umgang mit dem ihn anklagenden und bevormundenden G richt, d. i. mit der sich in seine Lebensführung einmischenden Gesellschaft, gedrängt wird, übersteht er nicht unbeeinflußt. Daß es die Gesellschaft ist, die hinter dem Gericht steht, ist an der Omnipräsenz des Gerichts bereits erkannt worden. Die Vorsüdte, in die K. zwecks Kontaktannahme zum Gericht fährt, sind zugleich Wohnviertel und damit Le bensraum dieser Gesellschaft. Das Gericht und Gesellschaft identisch sind, wird von Titorelli K. gegenüber bestätigt: "Wußten Sie nicht, daß hier Gerichtskanzleien sind? Gerichtskanzleien sind doch fast auf jedem D achboden .. . " (P 141). An diesen Sitzungsorten offenbart sich aber zugleich die Scheinheiligkeit des Gerichts, respektive der Gesellschaft. Man hat sich auf anonyme Dachböden mit stickiger, verbrauchter Luft zurückgezogen, anStatt sich an öffentlichen Orten zu versammeln. So entzieht sich die anonym agierende Gesellschaft selbst jeglicher Kritik, während sie gleichzeitig über andere Gericht hält. Aus der Unmöglichkeit der Verteidigung gegenüber einem stets ausweichenden Anonym läßt sich erklären, warum K. die eigene Hin­ richtung am Ende widerstandslos hinnimmt, warum es ihm an der 36 37 Focus on Literatur Kraft gebricht, sich auf Dauer gegen die Gesellschaft aufzulehnen und seinen eigenen Weg konsequent weiterzubeschreiten. Hinzu tritt aber noch ein zweiter Aspekt, die Resignation vor der U bermacht der Vielen, die als Reprasentanten der Gesellschaft auf K. einzuwirken ve rsuchen. Sel bst ein Sieg ware letztlich eine N iederlage , wenn damit eine komplette Isolation verbunden ware. Gleichwohl entlarven sich selbst die Vertreter der Gesellschaft, denen K. anfanglich vertrauen durfte, im weiteren Handlungsverlauf als fal sche Vertraute, von denen K. keine wirkliche Hilfe zu erwarten hat. K.s Onkel weist angesichts der A nklage vordringlich au f d ie P rozeBauswirkungen auf die Verwandtschaft hin, namentlich darauf, "daB die ganze Verwandt­ schaft mitgerissen oder wenigstens bis auf den Boden gedemutigt wird" (P 85) . Offensichtlich geht es auch ihm vornehmlich urn das eigene Ansehen und weniger urn K.s personliches Schicksal. Besonders deutlich wird dieses doppelte Spiel der Gesellschaft in der Gerichtsszene des zweiten Kapitels , in der K . zunachst den Eindruck hat, daB die rechte Saalhilfte die von ihm vorgebrachte Gerichtskritik unterstutze, die ja nichts anderes als oHene Gesell­ schaftskritik ist. IO Schliemich aber stellt sich heraus, daB man K. eine falsche Gerechtigkeit vorgespielt hat. "Die zwei Parteien, die fruhe r so entgegengesetzte Meinungen zu haben schienen, vermischten sich, einzelne Leute zeigten mit dem Finger auf K ... . " (P 43). Es geht schliemich doch nicht urn eine sachliche Anhorung K.s. Wie K. Ferner bemerkt, tragen alle Anwesenden Rangabzeichen, womit sie ihre Zugehorigkeit zum Gericht ebenso wie ihre Vorein­ genommenheit belegen. "Alle hatten diese Abzeichen, soweit man sehen konnte. Aile gehorten zueinander, die scheinbaren Parteien rechts und links, und als er sich plOtzlich umdrehte, sah er die gleichen Abzeichen am Kragen des Untersuchungsrichters" (P 45) . Einziges Ziel der gesellschaftlichen Bestrebungen ist es, K. den Zustand des Ausgegrenztseins bewuBt zu machen, urn ihn dann wieder in den gleichmachenden Sozialkorpus aufzunehmen. D amit ab er verlare K. seine Identitat, die sich erst in der A bgrenzu ng zur Allgemeinheit manifestiert. Eine Aufgabe dieser auf das eigene Selbst fixierten Lebenshihrung kame der Sel bstaufgabe gleich, dem T od des Individuums als solchen vergleichbar, den K. paradigmatisch am Ende tatsachlich erleidet. II 1m ProzeIherlauf boten sich K. zunachst mehrere Auswege an . Diese reichten von den drei yom Maler Titorelli angefuhrten Gerichts- Die P roblematik des Schriftstellerseins im Prozefl urteilen bis zu dem yom Gefangniskaplan im Dom angedeuteten Losungsweg. Fur letzteren, den Weg der freien Entscheidung, sich uber- vielleicht nur scheinbare-Hindernisse mutig hinwegzusetzen, ist K., hierin dem alten Mann in der Parabel "V or dem Gesetz" ahnlich, offenbar zu schwach . H inzu kommt, daB K. die von Seiten des Gerichts abgewiesene Kritik bereits als Fehlersuche bei sich selbst fortsetzt. Aus der eigenen U nsicherheit heraus auBern sich auf diesem Wege bei ihm allmahlich Selbstzweifel. Wolfgang Kraus spricht hier von einem veri nnerli chten Schuldgefuhl, welches sich in K.s freiwilligem Nachlaufen hinter dem G ericht zeige und welches sich mittels der permanent auf K. einwirkenden Anklage allmahlich in K.s eigenem Denken festgesetzt habe (207). Titorelli erklart: "Es gibt drei Moglichkeiten, namlich die wirkliche F reisprechung, die scheinbare Freisprechung und die Verschleppung" (P 131) . Welche Auswirkungen hatten nun diese drei U rteile auf die personliche Lebensfuhrung K.s? Obwohl eine "endgultige Freisprechung" fur K. das ideale U rteil gewesen ware, kommt es einer Unmoglichkeit gleich, von der Gesell­ schaft tatsachlich ganzlich freigesprochen zu werden. Die F rage des Rechts des Individuums auf Selbstbestimmung, gestellt in einer Zeit der allgemeinen Mobilmachung am Vorabend des Ersten Weltkriegs, in welcher ganzen Volkern ihre Souveranitat ve rsagt blieb, konnten sich weder Staat noch Gesellschaft im Kampf um die eigene Selbst­ erhaltung anlamich der sich abspielenden weltverandernden Ereignisse leisten. Die "scheinbare Freisprechung" tragt den Makel in ihrer zeitlichen Begrenztheit, wobei die verbleibende Frist unbekannt bleibt, so daB es sich hierbei weniger urn einen F reispruch als vielmehr urn eine ausgesetzte Anklage han delt. Die gleichen Probleme drohen, frtiher oder spater wieder aufzutreten, womit keine wirkliche Lasung erreicht ware. Hier bote sich K. zwar die Moglichkeit eines Aufschubs, dessen Dauer jedoch bliebe im Ungewissen . D as erneute Ausbrechen des Konflikts zwischen K. und der Gesellschaft ware unvermeidlich. D as Individuum bliebe folglich weiterhin den willkurlichen Repressalien des Systems ausgesetzt. Die "Verschleppung" schliemich zoge den Konflikt in unbegrenzte Lange. Ihr Charakteristikum ist, daB der Angeklagte sich standig urn seinen ProzeB kummern muB, daB man "in ununterbrochener personlicher Fuhlung mit dem Gericht bleibt" (P 138). Minels dieser 36 Focus on Literatur Kraft gebricht, sich auf Dauer gegen die Gesellschaft aufzulehnen und seinen eigenen Weg konsequent weiterzubeschreiten. Hinzu tritt aber noch ein zweiter Aspekt, die Resignation vor der Übermacht der Vielen, die als Repräsentanten der Gesellschaft auf K. einzuwirken ve rsuchen. Selbst ein Sieg wäre letztlich eine iederlage, wenn damit eine komplette Isolation verbunden wäre. GleIchwohl entlarven sich selbst die Vertreter der Gesellschaft, denen K. anfänglich vertrauen durfte, im weiteren Handlungsverlauf als fal sche Vertraute, von denen K. keine wirkliche Hilfe zu erwarten hat. K .s Onkel weist angesichts der A nklage vordringlich au f die P rozeßauswirkungen auf die Verwandtschaft hin, namentlich darauf, "daß die ganze Verwandt­ schaft mitgerissen oder wenigstens bis auf den Boden gedemütigt wird" (P 85) . Offensichtlich geht es auch ihm vornehmlich um das eigene Ansehen und weniger um K.s persönliches Schicksal. Besonders deutlich wird dieses doppelte Spiel der Gesellschaft in der Gerichtsszene des zweiten Kapitels, in der K, zunächst den Eindruck hat, daß die rechte Saalhälfte die von ihm vorgebrachte Gerichtskritik unterstütze, die ja nichts anderes als offene Gesell­ schaftskritik ist. 10 Schließlich aber stellt sich heraus, daß man K. eine falsche Gerechtigkeit vorgespielt hat. "Die zwei Parteien, die früher so entgegengesetzte Meinungen zu haben schienen, vermischten sich, einzelne Leute zeigten mit dem Finger auf K ... " (P 43), Es geht schließlich doch nicht um eine sachliche Anhörung K.s. Wie K. ferner bemerkt, tragen alle Anwesenden Rangabzeichen, womit sie ihre Zugehörigkeit zum Gericht ebenso wie ihre Vorein­ genommenheit belegen . "Alle hatten diese Abzeichen, soweit man sehen konnte. Alle gehörten zueinander, die scheinbaren Parteien rechts und links, und als er sich plötzlich umdrehte, sah er die gleichen Abzeichen am Kragen des Untersuchungsrichters" (P 45), Einziges Ziel der gesellschaftlichen Bestrebungen ist es, K. den Z ustand des Ausgegrenztseins bewußt zu machen, um ihn dann wieder in den glei chmachenden Sozialkorpus aufzunehmen, D amit ab er ve rlöre K. seine Identität, die sich erst in der Abgrenzung zur Allgemeinheit manifestiert . Eine Aufgabe dieser auf das eigene Selbst fixierten Lebensführung käme der SeI bstaufgabe gleich, dem Tod des Individuums als solchen vergleichbar, den K. paradigmatisch am Ende tatsächlich erleidet. 11 Im Prozeßverlauf boten sich K, zunächst mehrere Auswege an. Diese reichten von den drei vom Maler Titorelli angeführten Gerichts- Die P roblematik des Schriftstellerseins im Prozeß 37 urteilen bis zu dem vom Gefängniskaplan im Dom angedeuteten Lösungsweg. Für letzteren, den W eg der freien Entscheidung, sich über- vielleicht nur scheinbare-Hindernisse mutig hinwegzusetzen, ist K .) hierin dem alten Mann in der Parabel "Vor dem Gesetz" ähnlich, offenbar zu schwach. H inzu kommt, daß K. die von Seiten des Gerichts abgewiesene Kritik bereits als Fehlersuche bei sich selbst fortsetzt. Aus der eigenen Unsicherheit heraus äußern sich auf diesem Wege bei ihm allmählich Selbstzweifel. Wolfgang Kraus spricht hier von einem verinnerlichten Schuldgefühl, welches sich in K .s freiwillige m Nachlaufen hinter dem G ericht zeige und welches sich mittels der permanent auf K. einwirkenden Anklage allmählich in K.s eigenem Denken festgesetzt habe (207). Titorelli erklärt: "Es gibt drei Möglichkeiten, nämlich die wirkliche Freisprechung, die scheinbare Freisprech ung und die Verschleppung" (P 131). Welche Auswirkungen hätten nun diese drei Urteile auf die persönliche Lebensführung K ,s? Obwohl eine "endgültige Freisprechung" für K. das ideale Urteil gewesen wäre, kommt es einer Unmöglichkeit gleich, von der Gesell­ schaft tatsächlich gänzlich freigesp rochen zu werden. Die Frage des Rechts des Individuums auf Selbstbestimmung, gestellt in einer Z eit der allgemeinen Mobilmachung am Vorabend des Ersten Weltkriegs, in welcher ganzen Völkern ihre Souveränität versagt blieb, konnten sich weder Staat noch Gesellschaft im Kampf um die eigene Selbst­ erhaltung anläßlich der sich abspielenden weltverändernden Ereignisse leisten. Die "scheinbare Freisprechung" trägt den Makel in ihrer zeitlichen Begrenztheit, wobei die verbleibende Frist unbekannt bleibt, so daß es sich hierbei weniger um einen Freispruch als vielmehr um eine ausgesetzte Anklage handelt. Die gleichen Probleme drohen, früh er oder später wieder aufzutreten, womit keine wirkliche Lösung erreicht wäre. Hier böte sich K. zwar die Möglichkeit eines Aufschubs, dessen Dauer jedoch bliebe im Ungewissen. D as erneute Ausbrechen des Konflikts zwischen K . und der Gesellschaft wäre unvermeidlich. D as Individuum bliebe folgli ch weiterhin den willkürlichen Repressalien des Systems ausgesetzt. Die "Verschleppung" schließlich zöge den Konflikt in unbegrenzte Länge. Ihr Charakteristikum ist, daß der Angeklagte sich ständig um seinen Prozeß kümmern muß, daß man "in ununterbrochener persönlicher Fühlung mit dem Gericht bleibt" (P 138). Mittels dieser 38 39 Focus on L iteratur fortdauernden Beanspruchung aber wurde K. davo n abgehalten werden, seine individuelle Lebensgestaltung fortzufuhren. Wortlich genommen ware der Angeklagte physisch in die Raume des Gerichts "verschleppt," wo er dazu gezwungen ware, sich dem ihm aufok­ troyierten Verfahren standig zu widmen, so wie etwa der zur Selbstkarikatur gewordene Kaufmann Block. W agen wir nun den Schrin von K. , den wir bisher stellvertretend fur den einzelnen, d .h. das sich selbst gestaltende Individuum gesehen haben, hin zu Kafka, lassen sich interessante Parallelen zu K.s Ringen im Bestehen gegen eine offensichtlich ubermachtige Gesellschaft aufweisen. 1m Minelpunkt steht dabei fast selbstverstandlich Kafkas Schreiben als Ausdruck der Selbstrealisation. Diese Bedeutung des Schreibens fur das eigene Fortbestehen hat Kafka selbst wiederholt formuliert; dies ist von der Forschung sowohl in Kafkas Briefen als auch in der Form der literarischen Thematisierung innerhalb seines W erkes nachgewiesen worden. In diesem Kontext bemerkt Stanley Corngold: "The Trial was intended as a work of justification" (234). Dabei handelt es sich jedoch weniger urn Rechtfertigung mit dem Ziel der Bewaltigung eine~ tatsachlichen Schuld, wie Corngold dies versteht. Vielmehr geht es urn einen literarisch umgesetzten Versuch der Selbsterklarung nach au~en. Damit mag die H offnung verbunden gewesen sein, ein besseres Verstandnis fur Kafkas Handlungsweisen (insbesondere fur die bei Entstehung des Romans aktuelle Entlobung und das diesbezugliche eigene Schwanken) zu schaffen. Ferner stellt das Schreiben eine Form der Selbstanalyse dar, wie sie spater noch deutlicher der "Brief an den Vater" ist. Genau dort hebt Kafka auch ganz explizit hervor, da~ es ihm in seiner Auseinandersetzung mit dem Vater keineswegs urn die Zuweisung von Schuld zu tun ist. Der Vater habe zwar zu dem Mi~verhaltnis mit seinem Sohn beigetragen, es mit "verursacht," "aber ohne Schuld" (120)Y Sowohl K. als auch Kafka geht es vo r allem urn das beiden Charakteren eigene "Gerechtigkeitsgefuhl" (BadV 140), welches ihr Verhaltnis zu den ihnen weit uberlegenen Instanzen, hier der Vater, dort die Gesells chaft , charakterisiert. Zwar stehen sie letzteren eigentlich machtlos gegenuber, sie versuchen sich aber dennoch gegen die Ubermacht zu behaupten. N ur so ist uberhaupt erst die Motiva­ tion zum Verfassen des "Brief[es] an den Vater" verstandlich, und genau don spricht Kafka selbst von dem "schrecklichen Proze~, der zwischen" den Kindern Hermann Kafkas und Hermann Kafka selbst Die Problematik des SchriftsLdlerseins im Prozefl "schwebt" (BadV 141). Erkennen wir in dem Vater vornehmlich das Gesellschaftsmi tglied, II so drangen sic h hier wei tere Vergleiche zwischen Kafka und K. auf. Der gesellschafdieh akzeptierte und erwartete 'Xieg ist ebensowenig K.s Weg, wie die Lebensfuhrung des Vaters nicht die Franz Kafkas ist und folgli ch als Alternative auch nicht in Betracht kommt. 14 Ahnlich wie das "Pawlatsche"-Erlebnis (BadY 122). Kafka den Eindruck des "Ausgesto~enseins" verminelt hat, wird K. in der Anklage seine Sonderstellung verdeutlicht, welche ihn zudem zum kuriosen Objekt nachbarlieher Neugierdc werden la~t.15 H aben wir 0 ben in bezug auf K. konsLdticn, da~ er zu seh w